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   OLG Frankfurt, 13.01.2022 - 15 U 219/21   

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OLG Frankfurt, 13.01.2022 - 15 U 219/21 (https://dejure.org/2022,31171)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.01.2022 - 15 U 219/21 (https://dejure.org/2022,31171)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - 15 U 219/21 (https://dejure.org/2022,31171)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2022 - 15 U 219/21
    Er wird nur in seinem Umfang auf das durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Geschädigten Erlangte beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1978 - X ZR 19/76 -, juris, Rn. 61 zum bis 31. Dezember 2001 geltenden gleichlautenden § 852 Abs. 3 BGB).

    Die Vermögensverschiebung muss sich daher nicht unmittelbar zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten vollziehen (BGH, Urteil vom 14. Februar 1978 - X ZR 19/76 -, juris, Rn. 62, zum bis 31. Dezember 2001 geltenden gleichlautenden § 852 Abs. 3 BGB; BGH, Urteil vom 26. März 2019 - X ZR 109/16 -, juris, Rn. 21).

    Wenn der Vermögensverlust beim Geschädigten einen entsprechenden Vermögenszuwachs beim Schädiger zur Folge gehabt hat, so ist er nach § 852 Satz 1 BGB, soweit auch die übrigen Voraussetzungen des Anspruchs vorliegen, auch dann herauszugeben, wenn diese Vermögensverschiebung dem Schädiger durch seine Vertragspartner vermittelt worden ist (BGH, Urteil vom 14. Februar 1978 - X ZR 19/76 -, juris, Rn. 63, zum bis 31. Dezember 2001 geltenden gleichlautenden § 852 Abs. 3 BGB).

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2021 - 5 U 57/20
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2022 - 15 U 219/21
    Es fehlt jedoch am Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen, weshalb der Senat nicht zu entscheiden hat, ob die Vorschrift von ihrem Normzweck her überhaupt Anwendung auf den vorliegenden Fall finden kann (verneinend: OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Mai 2021 - I-5 U 57/20 -, Rn. 54 ff., juris; OLG Bamberg, Urteil vom 4. August 2021 - 3 U 110/21 -, Rn. 8 ff., juris).

    Dieser Vermögenszuwachs verbleibt ihr auch dann, wenn der Käufer des Händlers - aus welchen Gründen auch immer - von dem Kaufvertrag mit dem Händler Abstand nimmt oder der Kauf aus sonstigen Gründen nicht zur Umsetzung gelangt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Mai 2021 - I-5 U 57/20 -, Rn. 61, juris).

    Es ist nicht nachvollziehbar die Frage des "auf Kosten des Verletzten Erlangten" im Sinne des § 852 BGB davon abhängig zu machen, wie der Zwischenhändler agiert: Wenn er die bei ihm bereits auf Lager befindliche Sache dem Kunden übergibt, soll ein wirtschaftlicher Zusammenhang nicht bestehen, bestellt er sie aber neu beim Hersteller, soll ein solcher Zusammenhang gegeben sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Mai 2021 - I-5 U 57/20 -, Rn. 62, juris).

  • BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2022 - 15 U 219/21
    Eine solche Prüfung setzt allerdings Vortrag dazu voraus, dass und in welcher Höhe die nach § 826 BGB ersatzpflichtige, sich auf die Verjährung des Anspruchs berufende Beklagte etwas aus dem Fahrzeugverkauf erlangt hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - VI ZR 739/20 -, juris, Rn. 29).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2021 - 10 U 339/20

    VW-Abgasskandal: Herausgabeanspruch eines Käufers eines Neuwagens nach Eintritt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2022 - 15 U 219/21
    Soweit vertreten wird, dass der wirtschaftliche Zusammenhang nur entfallen soll, wenn der Zwischenhändler das Fahrzeug unabhängig von einer konkreten Bestellung vom schädigenden Hersteller oder nicht als Neu- sondern als Gebrauchtwagen erworben hat, dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten (Neu-) Fahrzeugs aber ein Anspruch aus § 852 BGB bei Erwerb vom Zwischenhändler dann zustehen soll, wenn dieser nur aufgrund dieses speziellen Kaufvertrages eine Bestellung beim schädigenden Hersteller platziert hat (so OLG Stuttgart, Urteil vom 9. März 2021 - 10 U 339/20 -, Rn. 44f., juris), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • BGH, 13.10.2015 - II ZR 281/14

    Verjährungshemmung durch Mahnbescheid: Anforderungen an Individualisierung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2022 - 15 U 219/21
    Sobald die Verjährungseinrede erhoben wird, muss das entscheidende Gericht von sich aus auch prüfen, ob ein Anspruch aus § 852 Satz 1 BGB gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2015 - II ZR 281/14 -, juris, Rn. 31).
  • BGH, 26.03.2019 - X ZR 109/16

    Spannungsversorgungsvorrichtung - Patentverletzung: Pflicht zur Herausgabe des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2022 - 15 U 219/21
    Die Vermögensverschiebung muss sich daher nicht unmittelbar zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten vollziehen (BGH, Urteil vom 14. Februar 1978 - X ZR 19/76 -, juris, Rn. 62, zum bis 31. Dezember 2001 geltenden gleichlautenden § 852 Abs. 3 BGB; BGH, Urteil vom 26. März 2019 - X ZR 109/16 -, juris, Rn. 21).
  • OLG Bamberg, 04.08.2021 - 3 U 110/21

    Dieselskandal - kein Herausgabeanspruch nach § 852 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2022 - 15 U 219/21
    Es fehlt jedoch am Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen, weshalb der Senat nicht zu entscheiden hat, ob die Vorschrift von ihrem Normzweck her überhaupt Anwendung auf den vorliegenden Fall finden kann (verneinend: OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Mai 2021 - I-5 U 57/20 -, Rn. 54 ff., juris; OLG Bamberg, Urteil vom 4. August 2021 - 3 U 110/21 -, Rn. 8 ff., juris).
  • LG Kassel, 01.06.2021 - 8 O 2355/20
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2022 - 15 U 219/21
    unter Abänderung des am 1. Juni 2021 verkündeten Urteils des Landgerichts Kassel, 8 O 2355/20,.
  • OLG Frankfurt, 27.01.2022 - 15 U 168/21

    Diesel-Skandal: Schadensersatz aus § 826 BGB für im Oktober 2013 erworbenen

    Denn es liegt ein Direktverkauf des Fahrzeugs von der Beklagten an den Kläger vor, so dass es auf die Ansicht des Senats zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 852 BGB beim Neuwagenkauf vom Zwischenhändler (vgl. die Urteile des Senats vom 13.01.2022, 15 U 145/21; 15 U 279/21 und 15 U 219/21) hier nicht ankommt.
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